Schwerpunkte


Nicht jede Streitigkeit muss vor Gericht enden.

Im Rahmen der ALLGEMEINPRAXIS biete ich die individuelle Lösungen in vielen Rechtsgebieten an. Umfassende Beratung, detailgenaue Vertragsgestaltung und Information im Vorfeld lassen viele Probleme gar nicht erst entstehen.

 

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Wie kein anderes Rechtsgebiet greift das EHE- UND FAMILIENRECHT ins tägliche Leben ein.

Der rechtzeitige Weg in meine Rechtsanwaltskanzlei kann dabei helfen, sichere und geordnete Umstände wieder herzustellen und dauerhafte Lösungen zu finden.

 

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Grundstück, Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder eine Betriebsliegenschaft kaufen oder verkaufen, mieten oder vermieten, hier kommt immer das LIEGENSCHAFTS- UND IMMOBILIENRECHT zur Anwendung.

 

Bei der Erstellung von Liegenschaftskauf-, Miet- und Pachtverträgen, der grundbücherlichen Durchführung bis zur Betreuung der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungsverfahren berate ich Sie gerne.


Ob Unfallverursacher oder Unfallopfer, das VERKEHRSRECHT  regelt UNFALLSCHÄDEN.

Auch die Geltendmachung von Sachschäden und Schäden aus Körperverletzung wie Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Rente ...

 

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